Knete für Kultur - Fristen für Förderprojekte im Jazz


Um Ideen zu verwirklichen und Projekte zu organisieren bedarf es neben der reinen Kreativarbeit etwas Fleiß im Formulieren und eine gründliche Übersicht über die verschiedenen Antragsfristen. Grundsätzlich muss für eine Projektförderung unterschieden werden welche Förderung in Betracht kommt und wo das Projekt durchgeführt wird.

Neben den öffentlichen Förderern (Stadt/Land/Bund) gibt es u.a. private Stiftungen, mit denen es sich oftmals lohnt den direkten Kontakt aufzunehmen. In der Regel ist zu empfehlen ein Förderprojekt oder eine einfache Idee bei den jeweiligen Förderinstitutionen vorzustellen um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten.

Folgende Fristen im laufenden Jahr gelten zur Einreichung der Förderanträge (Angabe ohne Gewähr):

Kulturamt der Stadt Köln

Antragsfristen: 31.12. / 30.06.
Weitere Informationen / Antrag

Land NRW (Ministerium für Kultur und Wissenschaft)

Antragsfrist: 31.10.
Weitere Informationen / Antrag

MUSIKFONDS (Bund)

Antragsfristen: 31.01. / 30.04. / 30.09.
Weitere Informationen / Antrag

Initiative Musik (Bund)

Antragsfristen: abhängig von der Antragsart
Weitere Informationen / Antrag

Achtung: Eine gemeinsame Förderung durch den Musikfonds und die Initative Musik schließt sich aus!

RheinEnergieStiftung Kultur 

Antragsfristen: 15.02. / 31.08.
Weitere Informationen / Antrag

SparkassenStiftung Kultur

Antragsfrist: 27.02.
Weitere Informationen / Antrag

Horst und Gretl Will Stipendium / Förderstipendium der Stadt Köln

Bewerbungsfrist: 31.03.
Weitere Informationen

Horst und Gretl Will Stiftung / Studienstipendium 

Bewerbungsfristen: 01.05. / 01.11.
Weitere Informationen